Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV
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Firma und Anschrift:
Versicherungsbahnhof Petra Hack
Petra Hack
Freiburger Str. 318a
79539 Lörrach
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Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung:
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-AGWU-4EHZ9-70 registriert. -
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen: Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0*
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen http://www.vermittlerregister.info -
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
- Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
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Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Courtage des
Produktgebers.
Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht geschuldet.
Download: Erstinformation.pdf
Pflegeversicherung
Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, waren viele skeptisch, doch die Pflegeversicherung wurde schnell zur wichtigen Absicherung. Immer höhere Kosten in der Pflegeversicherung und mehr Pflegebedürftige (die Zahl hat sich in 15 Jahren mehr als verdoppelt) verteuern das System. Dank immer besser werdender medizinischer Versorgung wird sich die Zahl der über 80-jährigen immer mehr erhöhen. Das Risiko pflegebedürftig zu werden nimmt im Alter rapide zu. Über 75 benötigt jeder elfte Pflege, mit 85 jeder dritte und mit 90 sogar jeder zweite, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend festgestellt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Jahr 2009 festgestellt, dass 1,4 Mio Pflegebedürftige ambulant versorgt werden müssen, gut 860.000 davon sind in Pflegestufe I. Fast 700.000 verbringen ihren Alltag in Pflegeheimen, fast 130.000 davon haben die höchste Pflegestufe. 2.800 € pro Monat kostet der Heimpflegeplatz im Durchschnitt. Hier gibt es regional große Unterschiede.
Da oft die Kosten höher sind, als der Bedarf raten wir dringend zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung auf privater Basis. Denn reicht das Geld nicht aus, wird zuerst das eigene Vermögen aufgebraucht und dann springt die Sozialhilfe ein. Doch die Sozialhilfe holt sich das Geld bei den Kindern der Pflegebedürftigen zurück.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ändern sich die Pflegestufen in Pflegegrade.
Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung im Überblick (Stand 01.01.2017)
Monatlicher Beitrag zur Pflegeversicherung (gesetzliches Niveau) Stand 01.01.2017
Alter | männlich/weiblich |
0 bis 19 Jahre | 18,37 |
20 Jahre | 18,81 |
30 Jahre | 24,33 |
40 Jahre | 32,85 |
50 Jahre | 46,95 |
60 Jahre | 71,94 |