Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV
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Firma und Anschrift:
Versicherungsbahnhof Petra Hack
Petra Hack
Freiburger Str. 318a
79539 Lörrach
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Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung:
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-AGWU-4EHZ9-70 registriert. -
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen: Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0*
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen http://www.vermittlerregister.info -
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
- Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
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Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Courtage des
Produktgebers.
Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht geschuldet.
Download: Erstinformation.pdf
Deutscher Teil - Anbieter 1 (Premium)
Stationärleistung
- 100% der Mehrkosten für ein Zwei-Bettzimmer, Ambulante Operation
- Kosten für privatärztlichen Behandlung durch Chefarzt bzw. Belegarzt
- Nach Vorleistung der Schweizer Krankenkasse werden zusätzlich die von der Schweizer Krankenkasse nicht übernommenen Restkosten der allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet, ausgenommen Schweizer Franchise und Selbstbehalt. Diese Restkosten können entstehen, wenn der Patient ein anderes als in der Einweisung des Arztes aufgeführtes Krankenhaus aufsucht.
Zahnleistung
- 100% für Zahnbehandlung und Inlays
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie (Erstattungsbeträge begrenzt auf insgesamt 4.200 € im 1. bis 2. Versicherungsjahr, 4.200 € im 2. bis 3. Versicherungsjahr, 4.200 € im 3. bis 4. Versicherungsjahr, 4.200 € im 4. bis 5. Versicherungsjahr, ab dem 6. Versicherungsjahr unbegrenzt)
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Leistung bis zum 3,5fachen Satz Höchstsatz der GOZ
» Kontakt
Montag bis Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Wir sind oft auch ausserhalb dieser Zeiten im Büro und nehmen dann auch Anrufe an.
Betriebsurlaub
24.12. - 06.01.
79539 Lörrach
0 76 21 / 66 50 850
Mülhauser Str. 10
79110 Freiburg
07 61 / 137 69 25
Telefonische Servicezeiten
Montag bis Donnerstag10.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
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Betriebsurlaub
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Versicherungsbahnhof
Freiburger Str. 318a79539 Lörrach
0 76 21 / 66 50 850
Mülhauser Str. 10
79110 Freiburg
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Monatliche Beiträge in EUR (Stand 01.01.2013 UNISEX)
Alter |
männlich / weiblich |
|
20 Jahre | 107,27 | |
30 Jahre | 132,20 | |
40 Jahre | 150,96 | |
50 Jahre | 175,64 | |
60 Jahre | 200,09 |