Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV
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Firma und Anschrift:
Versicherungsbahnhof Petra Hack
Petra Hack
Freiburger Str. 318a
79539 Lörrach
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Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung:
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-AGWU-4EHZ9-70 registriert. -
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen: Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0*
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen http://www.vermittlerregister.info -
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
- Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
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Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Courtage des
Produktgebers.
Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht geschuldet.
Download: Erstinformation.pdf
Für wen ist dieses D-CH Krankenversicherungsmodell geeignet?
- Grenzgänger, die aus gesundheitlichen Gründen keine andere Versicherungsmöglichkeit nutzen können, denen jedoch die deutsche gesetzliche Krankenkasse zu teuer ist.
- Grenzgänger-Familien, die Frau und Kinder mitversichern müssen und eine bezahlbare Lösung suchen.
- Grenzgänger, die eine Krankenversicherung suchen, die ein garantiertes Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse bietet.
- Grenzgänger, die eine verdienstunabhängige Lösung suchen.
Wie funktioniert das KVG-Krankenversicherungsmodell?
Der Grenzgänger lässt sich über uns bei einer Schweizer Krankenkasse versichern,
monatlich günstigster Beitrag 222,30 CHF für 2020
(der Ø-Beitrag 2020 liegt bei 504,38 CHF)
monatlich günstigster Beitrag 204,60 CHF für 2021
(der Ø-Beitrag 2021 liegt bei 478,24 CHF)
Die Schweizer Krankenversicherung bezahlt die Leistung
in der Schweiz wie folgt:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Keine Leistung für Zahnbehandlung, Inlays, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Keine Leistung für Pflege
Kostenbeteiligung bei Leistung in Höhe der ordentlichen Jahresfranchise von 300,- CHF danach 10% Selbstbehalt pro Rechnung (maximal 700,- CHF im Jahr) zusätzlich. In diesem Fall ist für den Grenzgänger Schweizer Recht bindend.
Die Schweizer Krankenversicherung übersendet dem Grenzgänger mit dem Versicherungsschein, das Formular E106. Dieses gibt er der zuletzt zuständig gewesenen deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Er erhält von dort eine Versicherungskarte, zahlt dort keinen Beitrag und erhält in Deutschland Leistung wie folgt:
- Freie Arztwahl und Zahnarztwahl, solange die Ärzte von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind
- Eingeschränkte Krankenhauswahl
- Übernahme von Pflegesachleistungen, keine Leistung für Pflegegeld
Keine Kostenbeteiligung über die Schweizer Krankenversicherung in Form von Jahresfranchise und 10%igem Selbstbehalt, jedoch Praxisgebühren, Zuzahlungen bei Medikamenten, Massagen usw., Krankenhauszuzahlung wie bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse üblich. In diesem Fall ist für den Grenzgänger deutsches Recht bindend. Wir empfehlen dringend, die Lücken im Bereich Krankenhaus, Zahnschutz und Pflege, gerne auch im Bereich Medikamentenzuzahlung und Alternativmedizin zu schließen. Lösungen bieten wir unter Krankenzusatzversicherung.