Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV
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Firma und Anschrift:
Versicherungsbahnhof Petra Hack
Petra Hack
Freiburger Str. 318a
79539 Lörrach
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Status des Vermittlers nach Gewerbeordnung:
Wir sind als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-AGWU-4EHZ9-70 registriert. -
Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen: Deutscher Industrie- und
Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600-585-0*
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen http://www.vermittlerregister.info -
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
- Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
- Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
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Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Courtage des
Produktgebers.
Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht geschuldet.
Download: Erstinformation.pdf
3. Säule Schweiz als Grenzgängerdirektversicherung
Das deutsche Alterseinkünftegesetz (nachgelagerte Besteuerung von Renten) und seine Auswirkungen auf Grenzgänger in die Schweiz. Förderung von betrieblicher Vorsorge.
Renten aus der Deutschen Rentenversicherung und dem Ausland werden gleich behandelt. Leistungen aus AHV und BVG werden wie Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angesehen. Statt mit dem Ertragsanteil der Rente (bis 2004 waren dies 27% bei Alter 65) sind ab 2040 Renten zu 100% zu versteuern.Folge: Das Nettorentenniveau für Grenzgänger aus Deutschland sinkt.
Bisherige Durchführungswege | Steuerliche Betrachtung | |
Rürup (Basisrente) Schicht 1 | Steuerlich nicht voll absetzbar sowie Steuerrückerstattung erst im Folgejahr | |
Riester (Förderrente) Schicht 2 | Neuabschlüsse ab 01.01.2010 für Grenzgänger nicht mehr steuerlich absetzbar | |
Schicht 3 | flexibel aber steuerlich uninteressant |
Die Lösung - Förderung von betrieblicher Vorsorge (Beiträge bis 4.584,- € sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% steuerlich gefördert, wenn:
Der Arbeitgeber ein erstes Dienstverhältnis bestätigt, eine (Beitrags-) anteilige Zweckbindung der Gehaltszahlung vorliegt, in Deutschland eine deutsche Direktversicherung abgeschlossen wird (Achtung: hier ist nicht jedes Modell korrekt).Vorteile für den Grenzgänger:
Mit Hilfe des Arbeitgebers kann die durch die nachgelagerte Besteuerung entstandene Rentenlücke verringert werden. Der Grenzgänger erhält, ähnlich zu den schweizerischen Kollegen, seine "dritte Säule" zur Altersvorsorge. Durch Nutzung der Möglichkeiten des deutschen Einkommensteuerrechts erhält der Grenzgänger eine hohe Förderung für die Altersvorsorge. Auf Antrag kann durch den Freibetrag die Steuerentlastung sofort greifen. Information bequem am Heimatort.
Beispiele für steuerliche Förderung der Direktversicherung beim ledigen Arbeitnehmer
Bisher zu versteuerndes Einkommen |
30.000,- EUR | 50.000,- EUR | |
Beitrag zur Direktversicherung |
4.584,- EUR | 4.584,- EUR | |
Steuerersparnis* daraus | 1.551,- EUR | 2.003,- EUR | |
entspricht einer Förderung von | 34% | 44% |
Beispiele für steuerliche Förderung der Direktversicherung beim verheirateten Arbeitnehmer, mit 2 Kindern
Bisher zu versteuerndes Einkommen |
50.000,- EUR | 80.000,- EUR | |
Beitrag zur Direktversicherung |
4.584,- EUR | 4.584,- EUR | |
Steuerersparnis* daraus | 1.465,- EUR | 1.803,- EUR | |
entspricht einer Förderung von | 32% | 39% |
Für den Grenzgänger erfolgt nach Abschluss einer Direktversicherung (3. Säule) eine sofortige Berücksichtigung bei der nächsten Steuervorauszahlung vom Finanzamt in Deutschland. Einfacher sind keine Steuern zu sparen. Und das bei gleichzeitiger Vorsorge für den wohlverdienten Ruhestand.